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Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Grundsätzlich besteht in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenver­sichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Die Entscheidung sollte mit Bedacht getroffen werden, da sie die zukünftige finanzielle Situation nachhaltig beeinflusst.

Welche Kranken­ver­si­che­rung ist die richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen sind zu erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten?

Vorteile der Privaten

Die private Kranken­ver­si­che­rung bietet Ihnen ein Leistungsspektrum, das - je nach Tarif - oft über das Mindestniveau der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht.

Erster wichtiger Pluspunkt: die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Schließlich beteiligen sich die privaten Versicherer in der Regel mit deutlich höheren Sätzen an den medizinischen Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und bevorzugte Behandlung bei Krankenhausaufenthalten sind nur einige Vorteile der privaten Versicherung. 

Durch die Wahl eines individuellen Leistungspakets können Sie die Höhe Ihres Beitrags selbst beeinflussen. Für viele - insbesondere Singles, Kinderlose und Gutverdiener - ist der private Gesundheitsschutz sogar deutlich günstiger als die gesetzliche Pflichtversicherung. Deshalb ist bereits jeder zehnte Deutsche privat krankenversichert.

Wer darf sich ver­sichern?

Selbstständige, Arbeitnehmer und Beamte
Als Selbständiger oder Freiberufler können Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat krankenver­sichern.

Als Arbeitnehmer können Sie in die Private wechseln, wenn Ihr Jahresbruttoeinkommen ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro liegt (entspricht 5.775 Euro im Monat; Stand 2024).

Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, zum Beispiel Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.

Privat ist oft günstiger
Schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen kann die private Kranken­ver­si­che­rung günstiger sein als die gesetzliche. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Selbstständige und Freiberufler müssen sich ohnehin eigenverantwortlich absichern.

Leistungen der Privaten

Das Leistungsspektrum der Privaten ist deutlich umfangreicher als das der gesetzlichen Krankenkassen - durch die Wahl des passenden Tarifs können Sie den Leistungsumfang Ihres Vertrages selbst bestimmen.

Bevorzugte Behandlung
Ein wichtiger Vorteil der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte - schließlich erstatten private Krankenversicherer medizinische Leistungen in der Regel zu höheren Sätzen als gesetzliche Krankenkassen.

Hochwertige Leistungen

Als Privatpatient genießen Sie je nach Tarif viele weitere Vorteile. Dazu gehören die freie Arztwahl, die volle Kostenerstattung auch für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden, die Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente oder die Behandlung durch Heilpraktiker. Private Krankenversicherer erstatten zudem bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen - auch für Implantate und anderen hochwertigen Zahnersatz.

Im Krankenhaus genießen Sie je nach Tarif Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.

Kosten der Privaten

Sie bestimmen den Beitrag

Die Höhe der Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung hängt vom gewählten Leistungspaket ab - vom günstigen Mindesttarif für junge Selbstständige bis zum umfassenden Top-Tarif für Anspruchsvolle.

Der Beitrag richtet sich außerdem nach Alter und Vorerkrankungen des Versicherten sowie nach der gewünschten Selbstbeteiligung. Wer bereit ist, jährlich einen bestimmten Betrag seiner Krankheitskosten selbst zu tragen, kann in der PKV kräftig sparen.

Außerdem gilt: Wer seinen Versicherer ein Jahr lang keinen Cent kostet, bekommt oft ein bis drei Monatsbeiträge zurück.

Gesundheitscheck beim Arzt
Vor Vertragsabschluss müssen Sie in der Regel einen ausführlichen Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal ist auch eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

Wichtig: Machen Sie keine falschen Angaben beim Ausfüllen des Fragebogens und beim Arztbesuch - das kann im Ernstfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Die Richtige finden

Wenn Sie sich für eine private Kranken­ver­si­che­rung entschieden haben, stehen Sie vor einer Vielzahl von Anbietern mit einer Vielzahl von Produkten und Tarifen.

Es ist jedoch nicht ratsam, eine private Kranken­ver­si­che­rung ohne fachliche Beratung online abzuschließen: Das Thema ist komplex, viele Details sind zu beachten.

Thema Beitragsentwicklung

Aufgrund der ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen ist nicht auszuschließen, dass auch die Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung weiter steigen. Dies kann zu einer finanziellen Belastung werden, wenn man als Rentner nicht mehr über ein so hohes Einkommen verfügt wie zu Zeiten der Berufstätigkeit.

Deshalb fließen zehn Prozent der Beiträge aller Privatversicherten zwischen 21 und 60 Jahren in eine besondere Altersrückstellung - so bleiben Ihre Beiträge auch später relativ stabil.

Wer im Alter sparen will, kann außerdem ab 65 in einen günstigen Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse bietet - oder auf bestimmte Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer in der Klinik verzichten und so seinen Beitrag niedrig halten.

Rückkehr in die Gesetzliche

Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich

Wer einmal von der gesetzlichen in die private Krankenkasse gewechselt ist, kann nicht ohne Weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will verhindern, dass man in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitiert und im Alter durch einen Wechsel steigende Beiträge vermeidet.

Eine Rückkehr in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) sinkt. Wer älter als 55 Jahre ist, muss allerdings in der PKV bleiben.

Zurück auch bei Arbeitslosigkeit

Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzliche Kasse - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der privaten Kasse bleiben wollen, obwohl Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.

Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird in der Regel von der Arbeitsagentur wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn dann gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Kranken­ver­si­che­rung für Sie gebildet hat.


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